Polizei- und Strafbefehl-Mails prüfen
Mails, die angeblich von der Polizei, Staatsanwaltschaft oder einem Gericht stammen, wirken beängstigend – und sollen Sie genau deshalb zu schnellen, unbedachten Reaktionen drängen. In fast allen Fällen handelt es sich um Betrug.
So gehen Sie vor
- Atmen Sie durch – echte Strafbefehle kommen per Post, nicht per E-Mail.
- Öffnen Sie keine Anhänge und klicken Sie keine Links.
- Lassen Sie die Mail durch Betrugs-Checker prüfen und im Zweifelsfall eine echte Beratungsstelle kontaktieren.
Typische Warnzeichen
- Angeblicher Strafbefehl oder Vorladung per E-Mail.
- Forderung zur sofortigen Zahlung, um eine Verhaftung zu verhindern.
- Anhang mit angeblichen Ermittlungsdokumenten.
- Drohung mit Kontoeinfrierung oder Hausdurchsuchung.
- Absenderadresse sieht nicht nach einer offiziellen Behörde aus.
Wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichte wirklich zustellen
Strafbefehle, Vorladungen und Bußgeldbescheide werden förmlich per Post zugestellt – Strafbefehle vom Amtsgericht im gelben Umschlag mit Zustellungsurkunde, Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide von der Bußgeldstelle mit Aktenzeichen und Rechtsbehelfsbelehrung. Die Polizei lädt schriftlich oder persönlich vor. Keine dieser Stellen verschickt Strafbefehle, Vorladungen oder Zahlungsaufforderungen per E-Mail, und keine verlangt Zahlungen „zur Einstellung des Verfahrens“.
Auch Europol, Interpol und das Bundeskriminalamt schreiben keine Privatpersonen per E-Mail wegen angeblicher Ermittlungsverfahren an. Für Anrufe von angeblichen Polizisten gilt der Ratgeber Falsche Polizisten.
Die bekannten Maschen mit Polizei- und Justiz-Mails
Betreff: Vorladung – Ermittlungsverfahren Az. 4711/26
„Gegen Sie wird wegen des Verdachts des Besitzes kinderpornografischer Inhalte ermittelt. Nehmen Sie innerhalb von 72 Stunden per E-Mail Stellung, andernfalls wird ein Haftbefehl erlassen und Ihr Fall an die Presse weitergegeben.“
Diese Erpressungsmail kursiert seit Jahren mit Logos von BKA, Europol, Bundespolizei und der „Zentralstelle Cybercrime“. Wer antwortet, soll eine „Geldstrafe“ zahlen. Weitere Varianten:
- „Strafbefehl im Anhang“ – der Anhang ist Schadsoftware.
- „Bußgeld online bezahlen“ – Link zu einer Zahlungsseite, oft mit Kennzeichen aus Datenlecks.
- „Ihre Identität wurde bei einer Straftat verwendet – Konto sichern“ – „Europol“ verlangt Überweisung auf ein „Sicherungskonto“ oder Fernzugriff.
- „Anzeige gegen Sie – Akte einsehen“ – Login-Kopie oder Download.
- Anrufe mit Bandansage – „Hier spricht die Bundespolizei, drücken Sie die 1“.
Was gerade kursiert: Aktuelle Betrugswarnungen.
Echt oder Fake? Justizpost im Vergleich
| Merkmal | Echte Polizei / Justiz | Fälschung |
|---|---|---|
| Zustellung | per Post, förmlich (gelber Umschlag), persönlich | E-Mail, Messenger, SMS |
| Zahlung | Bußgeld/Geldstrafe nach Bescheid an Landeskasse, mit Frist von Wochen | „innerhalb von 72 Stunden“, auf Privat- oder Auslandskonto, per Gutschein/Krypto |
| Einstellung des Verfahrens | gegen Geldauflage nur durch Staatsanwaltschaft/Gericht, schriftlich | „zahlen Sie, dann wird eingestellt“ per Mail |
| Aktenzeichen | vorhanden, bei der Behörde nachfragbar | erfunden |
| Sprache | formell, ohne Drohung mit Presse | Drohungen, Scham, Zeitdruck |
| Absender | polizei.<bundesland>.de, justiz.<bundesland>.de | bka-ermittlung.com, europol-de.info, Freemail |
| Anhang | keiner | „Strafbefehl.zip“, „Akte.html“ |
Fügen Sie den Mail-Text oben ein – der Check prüft Absender, Links, Anhänge und die bekannten Erpressungsmuster.
Richtig reagieren
- Nicht antworten, nicht zahlen, keinen Anhang öffnen, nicht anrufen. Die Täter wollen Reaktion und Geld – beides bleibt aus.
- Bei Erpressungsmails: Screenshot sichern, Anzeige erstatten (Online-Wache), Mail an den Phishing-Radar (phishing@verbraucherzentrale.nrw). Scham ist unbegründet – die Mail geht an Millionen Empfänger.
- Unsicher, ob wirklich ein Verfahren läuft? Rufen Sie die genannte Dienststelle über die Nummer von polizei.de oder der Justiz-Website an – nie über Kontaktdaten aus der Mail.
- Anhang geöffnet: Gerät vom Netz trennen, Virenscan, Passwörter von einem anderen Gerät ändern.
Alle Anlaufstellen unter Betrug melden; Beweise sichern Sie nach dieser Anleitung.
Ausführlicher Ratgeber
- Falsche Polizisten: So erkennen Sie Betrüger am Telefon und an der Haustür – Die „Polizei“ ruft an: Einbrecher hätten es auf Ihr Vermögen abgesehen, Ihr Geld sei unsicher, ein Beamter hole es zur Verwahrung ab. Dieser Ratgeber zeigt, wie die Masche in allen Varianten abläuft, was echte Polizisten niemals tun und wie Sie sich und Angehörige schützen.
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Häufige Fragen
Verschickt die Polizei Vorladungen oder Strafbefehle per E-Mail?
Nein. Strafbefehle stellt das Amtsgericht förmlich per Post zu, Vorladungen kommen schriftlich oder persönlich, Bußgeldbescheide per Post mit Aktenzeichen. E-Mails mit Strafbefehl, Vorladung oder Zahlungsaufforderung sind gefälscht.
Ich habe eine Mail vom „BKA“ oder „Europol“ wegen Kinderpornografie bekommen – was tun?
Das ist eine bekannte Erpressungsmasche, die massenhaft verschickt wird. Nicht antworten, nicht zahlen, keinen Anhang öffnen. Sichern Sie einen Screenshot, melden Sie die Mail dem Phishing-Radar und erstatten Sie Anzeige über die Online-Wache.
Kann ein Verfahren gegen Zahlung per Mail eingestellt werden?
Nein. Eine Einstellung gegen Geldauflage erfolgt nur durch Staatsanwaltschaft oder Gericht, schriftlich und mit Aktenzeichen, mit Zahlung an die Landeskasse. Jede Aufforderung, zur Einstellung per Mail auf ein Konto zu zahlen, ist Betrug.
Wie prüfe ich, ob wirklich ein Verfahren gegen mich läuft?
Rufen Sie die genannte Dienststelle über die offizielle Nummer von polizei.de oder der Justiz-Website Ihres Bundeslandes an und nennen Sie das Aktenzeichen. Nutzen Sie keine Kontaktdaten aus der Mail.
Wo melde ich gefälschte Polizei-Mails?
Beim Phishing-Radar der Verbraucherzentrale NRW und – bei Erpressung oder Schaden – bei der Polizei über die Online-Wache. Bei Anrufen zusätzlich bei der Bundesnetzagentur (Rufnummernmissbrauch).