Unbekannte Rechnung oder Mahnung per Mail prüfen

Gefälschte Rechnungen und Mahnschreiben per Mail sind ein häufiges Mittel, um Geld zu ergaunern. Besonders Inkasso-Mails und Zahlungsaufforderungen für Dienste, die Sie nie bestellt haben, sollten Sie skeptisch machen.

So gehen Sie vor

  1. Prüfen Sie, ob Sie den genannten Anbieter tatsächlich kennen und etwas bei ihm bestellt haben.
  2. Klicken Sie keinen Link in der Rechnung an, bevor Sie diese geprüft haben.
  3. Lassen Sie die Mail durch Betrugs-Checker bewerten.

Typische Warnzeichen

  • Rechnung für ein Abo oder eine Dienstleistung, die Sie nie bestellt haben.
  • Sehr kurze Zahlungsfrist von wenigen Stunden oder Tagen.
  • Drohung mit Schufa-Eintrag oder Mahngebühren.
  • Kein vollständiger Firmenname, Adresse oder Ansprechpartner.
  • Zahlung soll auf eine unbekannte Bankverbindung erfolgen.

Warum Rechnungs-Mails so gefährlich sind

Eine Rechnung per Mail erfüllt zwei Zwecke für Betrüger: Sie soll entweder bezahlt werden (für eine Leistung, die es nie gab) oder geöffnet werden (der Anhang installiert Schadsoftware). Beides funktioniert, weil Rechnungen zum Alltag gehören und Mahnungen Druck erzeugen.

Betreff: Ihre Rechnung Nr. 2026-48213 – Zahlung überfällig
„Sehr geehrte Damen und Herren, trotz Erinnerung ist die Rechnung über 287,40 € nicht beglichen. Details entnehmen Sie dem Anhang. Bei Nichtzahlung innerhalb von 5 Tagen übergeben wir den Vorgang an ein Inkassounternehmen.“

Häufige Absender-Vorwände: Streaming-Dienste (Netflix, Disney+), Telekom/Vodafone, Software-Abos (Microsoft, Adobe, Antivirus), Domain-Registrierungen, Online-Shops, Branchenverzeichnisse, Inkassobüros. Was hinter jeder Variante steckt, erklärt der Ratgeber Gefälschte Rechnungen und Mahnungen.

Rechnungs-Mail in fünf Schritten prüfen

  1. Kenne ich den Absender und habe ich dort etwas bestellt oder abonniert? Wenn nein: keine Forderung. Prüfen Sie Abos in der App oder auf der Website des Anbieters – nie über den Mail-Link.
  2. Anhang nicht öffnen. ZIP-, HTML-, ISO- oder Office-Dateien mit Makros sind typische Schadsoftware-Träger. Auch PDFs können Links zu Phishing-Seiten enthalten.
  3. Absenderdomain lesen. „rechnung@netflix-billing-de.com“ hat nichts mit netflix.com zu tun. Anzeigename ist frei wählbar.
  4. Forderung nachvollziehbar? Echte Rechnungen nennen Leistung, Datum, Rechnungsnummer, vollständige Absenderadresse und Steuernummer; Mahnungen nennen die ursprüngliche Rechnung.
  5. IBAN prüfen. Ausländische IBAN, Privatkonto oder „neue Bankverbindung“ ohne telefonische Bestätigung: nicht zahlen. Für Rechnungen als Foto oder PDF gibt es den Rechnungs-Check, der IBAN, QR-Code und Pflichtangaben automatisch prüft.

Den Mail-Text fügen Sie oben ein – der Check prüft Absender, Links, Anhangstypen und Betrugsmuster.

Echt oder Fake? Rechnungs-Mails im Vergleich

MerkmalEchte RechnungFälschung
BezugIhre Kundennummer, Bestellung, Vertragallgemein, „Ihre Bestellung“, erfundene Nummer
Absenderbekannte Domain des Anbietersähnliche Domain, Freemail, Ländercode falsch
AnhangPDF vom bekannten Absender, erwartetZIP, HTML, ISO, Office mit Makros, unerwartet
Zahlungswegwie bisher, deutsche Firmen-IBANneue/ausländische IBAN, Privatkonto
Frist14–30 Tage3–5 Tage, Inkasso-/Schufa-Drohung
Prüfbarkeitim Kundenkonto sichtbarnur „im Anhang“ oder „über den Link“
Inkassoregistriert, mit Gläubiger und Forderungsgrundnicht im Rechtsdienstleistungsregister, ohne Ursprungsforderung

Bereits gezahlt oder Anhang geöffnet?

Gezahlt: Bank anrufen und Rückruf beauftragen, Empfängerbank informieren, Anzeige erstatten. Lastschriften innerhalb von acht Wochen zurückbuchen. Weitere „Mahnungen“ ignorieren – wer einmal gezahlt hat, steht auf einer Liste.

Anhang geöffnet: Gerät vom Netz trennen, Virenscan, Passwörter von einem anderen Gerät ändern; bei Online-Banking auf dem Gerät die Bank informieren.

Fake-Inkasso erhalten: Forderung schriftlich bestreiten, Nachweis verlangen, nicht zahlen; Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister prüfen; Schreiben der Verbraucherzentrale melden. Alle Schritte: Betrug melden.

Ausführlicher Ratgeber

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Häufige Fragen

Ich habe eine Rechnung für etwas erhalten, das ich nicht bestellt habe – muss ich reagieren?

Nein. Ohne Vertrag oder Bestellung besteht keine Forderung. Öffnen Sie keinen Anhang, klicken Sie keinen Link und zahlen Sie nichts. Sie können die Forderung schriftlich bestreiten; reagieren müssen Sie erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht – dort innerhalb von zwei Wochen mit Widerspruch.

Ist eine Rechnung im Anhang gefährlich?

Sie kann es sein. ZIP-, HTML-, ISO- und Office-Dateien mit Makros sind typische Träger von Schadsoftware; auch PDFs können auf Phishing-Seiten verlinken. Öffnen Sie Rechnungsanhänge nur von Absendern, bei denen Sie eine Rechnung erwarten, und prüfen Sie Abos direkt im Kundenkonto.

Wie erkenne ich Fake-Inkasso?

An fehlender Ursprungsforderung, kurzen Fristen, Drohungen und einer IBAN im Ausland oder auf ein Privatkonto. Prüfen Sie das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister – fehlt es dort, ist das Schreiben gefälscht.

Kann ich eine Rechnung als Foto oder PDF prüfen lassen?

Ja. Der Rechnungs-Check des Betrugs-Checkers prüft IBAN (Prüfsumme, Bank, Land), Zahlungs-QR-Code, Beträge und Pflichtangaben und vergleicht sie mit typischen Betrugsmustern.

Ich habe die Rechnung schon bezahlt – bekomme ich das Geld zurück?

Nur bei sofortigem Rückruf über Ihre Bank oder – bei Lastschrift – per Rückbuchung innerhalb von acht Wochen. Informieren Sie die Empfängerbank und erstatten Sie Anzeige. Zahlen Sie keine weiteren „Mahnungen“.