
Gefälschte Rechnungen und Mahnungen erkennen: Fake-Inkasso, Branchenbuch, Abo-Fallen
Eine Mahnung mit Inkasso-Drohung, eine Rechnung für einen Branchenbucheintrag, eine „offene Forderung“ eines Streaming-Dienstes: Gefälschte Rechnungen setzen auf Routine und Angst. Dieser Ratgeber zeigt die Merkmale, die typischen Maschen für Privatleute und Firmen – und wie Sie richtig reagieren.
Von der Betrugs-Checker-Redaktion · Aktualisiert:
Das Wichtigste in Kürze
- Gefälschte Rechnungen leben davon, dass sie ungeprüft bezahlt werden – im Büro genauso wie zu Hause. Prüfen Sie jede unerwartete Forderung, bevor Sie zahlen.
- Ein Inkasso-Schreiben ohne nachvollziehbare Ursprungsforderung, ohne Registrierung des Inkassounternehmens und mit Zahlungsfrist von wenigen Tagen ist fast immer Fake-Inkasso.
- Branchenbuch- und Register-„Rechnungen“ sind meist getarnte Angebote: Das Kleingedruckte macht aus der Zahlung einen mehrjährigen Vertrag.
- Zahlen Sie nie auf eine IBAN aus einem Schreiben, das Sie nicht erwartet haben – vergleichen Sie mit früheren Rechnungen oder fragen Sie beim Absender über die bekannte Nummer nach.
- Bereits überwiesen? Sofort Bank anrufen (Rückruf), Anzeige erstatten, bei Verträgen Widerruf und Anfechtung wegen Täuschung erklären.
Wie Rechnungsbetrug funktioniert
Rechnungsbetrug nutzt einen Automatismus: Rechnungen werden bezahlt, Mahnungen erst recht. Die Täter verschicken massenhaft Schreiben, die wie echte Forderungen aussehen – per Post, per E-Mail, gelegentlich per SMS. Sie rechnen nicht damit, dass jeder zahlt. Es reicht, wenn ein kleiner Teil der Empfänger die Forderung für echt hält oder aus Angst vor Inkasso und Schufa-Eintrag zahlt.
Es gibt drei Grundtypen:
- Die reine Fälschung: Rechnung oder Mahnung für eine Leistung, die es nie gab – Streaming-Abo, Gewinnspiel-Teilnahme, Datenschutz-Beratung, angebliche Warenbestellung.
- Das getarnte Angebot: Ein Formular sieht aus wie eine Rechnung, ist aber laut Kleingedrucktem ein Vertragsangebot – für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis, ein „Gewerberegister“ oder eine Markenüberwachung. Wer zahlt oder unterschreibt, hat einen teuren Mehrjahresvertrag.
- Die manipulierte echte Rechnung: Die Rechnung ist echt, nur die Bankverbindung wurde ausgetauscht – abgefangen per gehacktem E-Mail-Postfach oder abgeändert in der Post. Diese Variante trifft vor allem Firmen und Bauherren. Ausführlich im Ratgeber IBAN-Manipulation.

Die häufigsten Maschen – mit Beispielen
Fake-Inkasso: „Letzte Mahnung vor Vollstreckung“
„Trotz mehrfacher Erinnerung ist die Forderung der Firma MediaStream Ltd. über 289,90 € nicht beglichen. Zahlen Sie innerhalb von 5 Tagen, andernfalls leiten wir Zwangsvollstreckung und Schufa-Meldung ein. Aktenzeichen INK-2026-88213.“
Erkennungsmerkmale: Die Ursprungsforderung wird nicht erklärt (welcher Vertrag? welches Datum?), das Inkassounternehmen ist im Rechtsdienstleistungsregister nicht zu finden, die Frist ist unrealistisch kurz, die IBAN gehört zu einer ausländischen Bank oder einem Privatkonto. Echte Inkassounternehmen müssen registriert sein und die Forderung samt Gläubiger, Grund und Berechnung aufschlüsseln.
Streaming-, Abo- und Software-Rechnungen per E-Mail
„Ihre Zahlung für Netflix Premium (Jahresabo, 239,88 €) ist fehlgeschlagen. Rechnung im Anhang. Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Hotline.“
Zweck: Entweder soll der Anhang geöffnet werden (Schadsoftware), oder Sie sollen die Hotline anrufen, wo Sie zur „Stornierung“ Kartendaten nennen. Prüfen Sie Abos immer in der App oder auf der echten Website, nie über Mail-Anhänge. Mehr zu Phishing-Merkmalen unter Phishing-Mails erkennen.
Branchenbuch, Gewerberegister, „Datenschutzauskunft“ (Firmen)
„Zur Aktualisierung Ihres Eintrags im Gewerbeverzeichnis bitten wir um Prüfung der Daten und Rücksendung des Formulars.“
Das Formular enthält Ihre echten Firmendaten (aus dem Handelsregister oder Impressum) und wirkt wie eine Bestätigung. Im Kleingedruckten: „Eintrag für 3 Jahre à 890 € netto“. Nach der Unterschrift folgen Rechnungen und Mahnungen mit Anwaltsdrohung. Ähnliche Muster gibt es für Marken- und Domainregistrierungen, „Transparenzregister-Meldungen“ und angebliche Datenschutzbeauftragte.
Behördenrechnungen: Bußgeld, Gebühren, Zoll
„Zollgebühren für Ihre Sendung: 34,80 €. Zahlbar innerhalb von 3 Tagen per Überweisung, sonst geht die Sendung zurück.“
Behörden schicken Bescheide mit Rechtsbehelfsbelehrung, Aktenzeichen und Kontaktstelle – per Post oder ins Behördenpostfach. Sie fordern keine Zahlung per E-Mail-Link oder SMS. Details unter Bürgergeld- und Behördenbetrug.
Lieferantenrechnung mit neuer Bankverbindung (Firmen)
„Bitte beachten Sie: Aufgrund einer Bankumstellung überweisen Sie ab sofort auf folgendes Konto …“
Ein Klassiker der Business-E-Mail-Compromise-Maschen. Die Mail kommt vom echten, gehackten Postfach des Lieferanten oder von einer täuschend ähnlichen Domain. Jede Änderung einer Bankverbindung nur telefonisch über die bekannte Nummer bestätigen lassen.
Handwerker-, Schlüsseldienst- und Notdienstrechnungen
Nach einem Einsatz kommt eine Rechnung über das Vielfache des angekündigten Preises, oft mit sofortiger Barzahlung oder Kartenzahlung an der Tür. Hier hilft: nicht unter Druck zahlen, Rechnung schriftlich verlangen, überhöhte Beträge nur unter Vorbehalt begleichen. Mehr im Ratgeber Haustürbetrug.
Checkliste: Rechnung oder Mahnung in fünf Minuten prüfen
- Kenne ich den Absender – und habe ich dort etwas bestellt? Suchen Sie in Ihren Unterlagen, Ihrem Mail-Postfach und Ihren Kontoauszügen. Keine Bestellung, kein Vertrag, kein Abo = keine Forderung.
- Ist die Forderung nachvollziehbar? Eine echte Rechnung nennt Leistung, Datum, Betrag mit Steuer, Rechnungsnummer, vollständige Absenderadresse und Steuernummer bzw. USt-ID. Eine Mahnung nennt zusätzlich die ursprüngliche Rechnung.
- Wer ist der Gläubiger, wer der Absender? Bei Inkasso müssen beide genannt sein. Prüfen Sie das Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister (rechtsdienstleistungsregister.de) und die Firma im Handelsregister.
- Wohin soll das Geld? Vergleichen Sie die IBAN mit früheren Rechnungen desselben Absenders. Ausländische IBAN (Länderkennung ≠ DE) bei einer angeblich deutschen Firma, Privatkonto oder „Bankumstellung“ ohne telefonische Bestätigung: nicht zahlen. Der Rechnungs-Check prüft IBAN-Prüfsumme, Bank und Land automatisch.
- Wie viel Druck steckt drin? Fristen von wenigen Tagen, Vollstreckungs- und Schufa-Drohungen ohne vorherige Rechnung, Anrufaufforderungen mit teurer Hotline – alles Warnzeichen.
- Ist es wirklich eine Rechnung? Lesen Sie das Kleingedruckte: Steht dort „Angebot“, „Auftrag“, „Bestellschein“ oder „Mit Zahlung kommt ein Vertrag zustande“, ist es keine Rechnung.
- Stimmen die Details? Logo, Rechtsform, Adresse, Steuernummer, Rechnungsnummern-Format – bei Fälschungen sind Kleinigkeiten oft falsch (falsche Postleitzahl, fehlende Rechtsform, Umsatzsteuer bei Kleinunternehmer).
- Im Zweifel nachfragen – aber richtig. Nicht über die Nummer aus dem Schreiben, sondern über die Kontaktdaten von der echten Website oder alten Rechnungen.
Echt oder Fake? Rechnungen im Vergleich
| Merkmal | Echte Rechnung / Mahnung | Fälschung oder getarntes Angebot |
|---|---|---|
| Bezug | verweist auf Vertrag, Bestellung, Rechnungsnummer | vage („Ihre Bestellung“, „offene Forderung“) oder gar keiner |
| Absender | vollständige Anschrift, Rechtsform, Steuer-/USt-ID, Handelsregister | Postfach, Ausland, fehlende Rechtsform, nicht registriertes Inkasso |
| Bankverbindung | wie bei früheren Rechnungen, deutsche IBAN einer Firmenbank | neue oder ausländische IBAN, Privatkonto, „Bankumstellung“ |
| Frist | üblich 14–30 Tage, bei Mahnung nach vorheriger Rechnung | 3–5 Tage, „sofort“, Drohung ohne vorherige Rechnung |
| Ton | sachlich | Drohung mit Vollstreckung, Schufa, Anwalt, Polizei |
| Kleingedrucktes | Zahlungsbedingungen | Vertragsabschluss durch Zahlung oder Unterschrift, Laufzeit mehrere Jahre |
| Kontakt | Telefon und E-Mail der bekannten Firma | teure Hotline, Freemail-Adresse, nur Formular |
| Anhang (E-Mail) | PDF vom bekannten Absender | ZIP, HTML, Office mit Makros, „Rechnung“ von unbekanntem Absender |
Schon bezahlt oder unterschrieben? So reagieren Sie
Überwiesen an Betrüger
- Bank anrufen und einen Rückruf der Überweisung beauftragen. Chancen bestehen nur, solange das Geld nicht abgehoben ist.
- Empfängerbank informieren (Bank ist aus der IBAN erkennbar), damit das Konto gesperrt werden kann.
- Anzeige erstatten über die Online-Wache – mit Schreiben, Umschlag oder E-Mail-Quelltext und Überweisungsbeleg.
- Nicht auf Folgeschreiben reagieren – wer einmal gezahlt hat, steht auf einer Liste und bekommt weitere „Mahnungen“.
Getarntes Angebot unterschrieben (Branchenbuch & Co.)
- Widerruf erklären, falls Sie Verbraucher sind (14 Tage). Unternehmen haben kein Widerrufsrecht – dann:
- Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) schriftlich erklären und den Vertrag vorsorglich kündigen. Begründung: Das Schreiben erweckte den Eindruck einer Rechnung oder Bestätigung eines bestehenden Eintrags.
- Nicht zahlen, aber jede Post aufheben. Mahnungen und Anwaltsschreiben sind Teil der Masche. Erst bei einem gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Amtsgericht) müssen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen – das ist ein Kreuz auf dem Formular, keine Begründung nötig.
- Verbraucherzentrale oder Anwalt einschalten, wenn Beträge hoch sind; die Rechtsprechung zu Branchenbuch-Fallen ist überwiegend verbraucherfreundlich.
Fake-Inkasso erhalten, nicht gezahlt
Schreiben Sie dem Inkassounternehmen – wenn überhaupt – nur, dass Sie die Forderung bestreiten und um Nachweis von Vertrag und Forderungsgrund bitten. Zahlen Sie nichts, unterschreiben Sie nichts, rufen Sie keine Hotline an. Melden Sie das Schreiben der Verbraucherzentrale; sie sammelt Fälle und geht gegen die Absender vor.
Welche Unterlagen Sie aufbewahren sollten, steht im Ratgeber Beweise sichern; die Anlaufstellen unter Betrug melden.
Besondere Regeln für Unternehmen und Selbstständige
Firmen sind das Hauptziel gefälschter Rechnungen, weil Buchhaltungen unter Zeitdruck arbeiten und Freigaben oft routiniert erfolgen. Wirksame Regeln:
- Vier-Augen-Prinzip für neue Zahlungsempfänger und für jede Änderung einer Bankverbindung – Bestätigung nur telefonisch über die bekannte Nummer, nie per Antwort auf die Mail.
- Bestellbezug prüfen: Ohne Bestellnummer oder Auftrag keine Freigabe. Viele Fälschungen nennen echte Ansprechpartner aus dem Impressum, aber keine Bestellnummer.
- Register-Formulare grundsätzlich prüfen lassen: Alles, was nach Handelsregister, Transparenzregister, Gewerbeamt, Markenamt oder Datenschutzbehörde klingt, aber eine Zahlung verlangt, ist verdächtig. Behörden versenden Gebührenbescheide, keine „Formulare zur Rücksendung“.
- E-Mail-Postfächer absichern: Zwei-Faktor-Authentisierung für alle Konten, die Rechnungen versenden oder empfangen; Weiterleitungsregeln regelmäßig kontrollieren. Ein gekapertes Postfach ist der Ausgangspunkt der meisten Manipulationen.
- Rechnungsprüfung automatisieren: Der Rechnungs-Check gleicht IBAN, Zahlungs-QR-Code, Beträge und Pflichtangaben ab und markiert Abweichungen zu früheren Rechnungen.
Warnzeichen auf einen Blick
- Forderung für eine Leistung, die Sie nie bestellt oder abonniert haben
- Mahnung ohne vorherige Rechnung, ohne Vertragsdatum und ohne Angabe des ursprünglichen Gläubigers
- Inkassounternehmen fehlt im Rechtsdienstleistungsregister oder nennt nur ein Postfach
- Zahlungsfrist von wenigen Tagen mit Drohung: Vollstreckung, Schufa, Anwalt, Polizei
- IBAN weicht von früheren Rechnungen ab, gehört zu einer ausländischen Bank oder einem Privatkonto
- „Bankumstellung“ oder „neue Kontoverbindung“ per E-Mail ohne telefonische Bestätigung
- Kleingedrucktes verwandelt die „Rechnung“ in ein Vertragsangebot mit mehrjähriger Laufzeit
- Rechnung als ZIP-, HTML- oder Office-Anhang von unbekanntem Absender
- Aufforderung, zur Klärung eine Hotline anzurufen oder Kartendaten zu „bestätigen“
- Fehlende Pflichtangaben: Rechtsform, Steuernummer/USt-ID, vollständige Anschrift, Rechnungsnummer
- Formular mit Ihren echten Firmendaten „zur Prüfung und Rücksendung“
So schützen Sie sich
- Zahlen Sie keine Rechnung, die Sie keiner Bestellung oder keinem Vertrag zuordnen können
- Vergleichen Sie die IBAN jeder Rechnung mit früheren Rechnungen desselben Absenders
- Bestätigen Sie Änderungen von Bankverbindungen ausschließlich telefonisch über die bekannte Nummer
- Lesen Sie bei Formularen das Kleingedruckte – „Angebot“, „Auftrag“ oder „Laufzeit“ bedeuten: keine Rechnung
- Prüfen Sie Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister, bevor Sie reagieren
- Öffnen Sie keine Rechnungsanhänge von unbekannten Absendern; prüfen Sie Abos in der App des Anbieters
- Führen Sie im Unternehmen ein Vier-Augen-Prinzip für neue Empfänger und Bankdatenänderungen ein
- Sichern Sie E-Mail-Konten mit Zwei-Faktor-Authentisierung – gekaperte Postfächer sind der Ausgangspunkt vieler Manipulationen
Betroffen? Das sollten Sie jetzt tun
- Bank anrufen und Rückruf der Überweisung beauftragen; Empfängerbank über die IBAN informieren
- Anzeige über die Online-Wache erstatten – mit Schreiben, Umschlag bzw. E-Mail-Quelltext und Zahlungsbeleg
- Bei unterschriebenen Formularen: Widerruf (Verbraucher) bzw. Anfechtung wegen Täuschung und Kündigung schriftlich erklären, nicht zahlen
- Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen – alle anderen Mahnungen können Sie ignorieren
- Fake-Inkasso und Branchenbuch-Schreiben der Verbraucherzentrale melden
- Bei geöffnetem Anhang: Gerät vom Netz trennen, Virenscan, Passwörter von einem anderen Gerät ändern
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Häufige Fragen
Woran erkenne ich eine gefälschte Rechnung?
An fehlendem Bezug zu einer Bestellung, unvollständigen Absenderangaben, einer IBAN, die von früheren Rechnungen abweicht oder ins Ausland führt, sehr kurzen Fristen und Drohungen. Bei Formularen entlarvt das Kleingedruckte getarnte Angebote: Steht dort „Auftrag“ oder „Laufzeit“, ist es keine Rechnung.
Muss ich auf eine Mahnung reagieren, wenn ich nichts bestellt habe?
Rechtlich nicht. Sie können die Forderung schriftlich bestreiten und um Nachweis bitten, müssen aber nicht zahlen. Reagieren müssen Sie erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid vom Amtsgericht – dort legen Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch ein.
Wie prüfe ich, ob ein Inkassounternehmen echt ist?
Im Rechtsdienstleistungsregister (rechtsdienstleistungsregister.de) müssen alle zugelassenen Inkassodienstleister eingetragen sein. Fehlt der Absender dort, ist das Schreiben Fake-Inkasso. Echte Inkassounternehmen nennen außerdem Gläubiger, Forderungsgrund und Berechnung.
Ich habe eine Branchenbuch-Rechnung bezahlt oder unterschrieben – bin ich gebunden?
Häufig nicht. Verbraucher können innerhalb von 14 Tagen widerrufen; Unternehmen können den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn das Formular den Eindruck einer Rechnung oder einer Bestätigung erweckte. Erklären Sie Anfechtung und Kündigung schriftlich und zahlen Sie nicht weiter.
Was tun, wenn eine echte Firma plötzlich eine neue IBAN nennt?
Rufen Sie die Firma über die bekannte Telefonnummer an – nicht über eine Nummer aus der Mail – und lassen Sie sich die Änderung bestätigen. Angekündigte „Bankumstellungen“ per E-Mail sind ein typisches Zeichen für ein gehacktes Postfach oder eine gefälschte Absenderdomain.
Bekomme ich Geld zurück, das ich auf eine gefälschte Rechnung überwiesen habe?
Nur, wenn die Bank die Überweisung noch zurückrufen oder das Empfängerkonto rechtzeitig gesperrt werden kann. Handeln Sie deshalb sofort: Bank anrufen, Empfängerbank informieren, Anzeige erstatten. Bei Lastschriften können Sie innerhalb von acht Wochen zurückbuchen.
Kann ich eine Rechnung irgendwo prüfen lassen?
Ja. Der Rechnungs-Check des Betrugs-Checkers prüft IBAN (Prüfsumme, Bank, Land), Zahlungs-QR-Code, Beträge und Pflichtangaben und vergleicht sie mit typischen Betrugsmustern. Laden Sie dafür ein Foto oder PDF der Rechnung hoch.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bestellbetrug und gefälschte Rechnungen – Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- CEO-Fraud und manipulierte Rechnungen in Unternehmen – Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes
- Phishing-Radar: Aktuelle Warnungen zu gefälschten Rechnungen und Mahnungen – Verbraucherzentrale NRW
- Online-Wachen der Polizei – Anzeige online erstatten – Polizei