Behördenbetrug: Gefälschte Schreiben von Jobcenter, Finanzamt, Zoll und Rentenversicherung erkennen

Behördenbetrug: Gefälschte Schreiben von Jobcenter, Finanzamt, Zoll und Rentenversicherung erkennen

Ein Brief vom „Jobcenter“ fordert Bürgergeld zurück, eine Mail vom „Finanzamt“ verspricht eine Rückerstattung, eine SMS vom „Zoll“ verlangt Gebühren: Behördenbetrug nutzt Respekt vor dem Amt und Angst vor Konsequenzen. Dieser Ratgeber zeigt, wie echte Behörden kommunizieren, woran Sie Fälschungen erkennen und wie Sie richtig reagieren.

Von der Betrugs-Checker-Redaktion · Aktualisiert:

Das Wichtigste in Kürze

  • Behörden fordern Zahlungen mit Bescheid per Post oder im Behördenpostfach – nie per E-Mail-Link, SMS oder QR-Code, nie an ausländische Konten, nie per Gutscheinkarte.
  • Das Finanzamt zahlt Erstattungen auf das hinterlegte Konto; es fragt Bankdaten nie per Mail ab und verschickt keine Anhänge mit Steuerbescheiden.
  • Der Zoll kassiert Abgaben bei der Zustellung, in der Zollstelle oder per Brief mit Aktenzeichen – nie per SMS mit Zahlungslink.
  • Echte Bescheide haben Aktenzeichen, Rechtsbehelfsbelehrung, Ansprechpartner mit Telefonnummer und passen zu Ihrem Vorgang.
  • Im Zweifel: Behörde über die selbst recherchierte Nummer anrufen oder das Schreiben im Brief-Check prüfen – nicht über Kontaktdaten aus dem Schreiben.

Warum Behördenbetrug so gut funktioniert

Ein Schreiben vom Amt löst bei den meisten Menschen zwei Reflexe aus: Es muss stimmen, und es muss schnell erledigt werden. Betrüger nutzen genau das. Sie kopieren Logos, Formulare und Formulierungen von Jobcenter, Finanzamt, Zoll, Rentenversicherung, Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), Gerichten und Polizei – und ergänzen, was echte Behörden nie tun: einen Zahlungslink, eine Frist von wenigen Tagen, eine ausländische IBAN, eine Aufforderung zur Dateneingabe.

Die Schreiben kommen auf drei Wegen:

  • Per Post: täuschend echte Briefe mit Aktenzeichen, Dienstsiegel und Zahlungsaufforderung – oft mit QR-Code zur „Online-Zahlung“ (Quishing).
  • Per E-Mail: angebliche Bescheide als Anhang (Schadsoftware) oder Links zu „Rückerstattungsportalen“ (Phishing).
  • Per SMS: Zollgebühren, Bußgelder, Deutschlandticket, Rundfunkbeitrag (Smishing).

Besonders häufig betroffen sind Menschen, die tatsächlich mit der Behörde zu tun haben – Bürgergeld-Empfänger, Steuerpflichtige zur Abgabefrist, Online-Besteller aus dem Ausland, Rentner. Die Täter nutzen Zeiträume, in denen echte Post erwartet wird.

Die häufigsten Maschen – Behörde für Behörde

Jobcenter und Bürgergeld

„Aufgrund einer Überprüfung Ihrer Leistungsansprüche ergibt sich eine Überzahlung von 1.284,50 €. Überweisen Sie den Betrag innerhalb von 7 Tagen auf das unten genannte Konto, andernfalls werden Ihre Leistungen eingestellt.“

Echte Rückforderungen kommen als Bescheid mit Anhörung, Berechnung, Rechtsbehelfsbelehrung und der Bankverbindung der Bundesagentur – niemals mit Fristen von wenigen Tagen und nie auf Privat- oder Auslandskonten. Varianten: „Bürgergeld-Bonus beantragen“ per Link (Datenabfrage), angebliche „Termine“, die nur über eine kostenpflichtige Nummer bestätigt werden können.

Finanzamt und ELSTER

„Nach Prüfung Ihrer Steuererklärung steht Ihnen eine Rückerstattung von 384,50 € zu. Bestätigen Sie Ihre Bankverbindung über das beigefügte Formular / den Link.“

Das Finanzamt kennt Ihre Bankverbindung aus der Steuererklärung und überweist Erstattungen ohne Rückfrage. Es verschickt Bescheide per Post oder in Ihr ELSTER-Postfach – nie als Mail-Anhang, nie mit Link zur Dateneingabe. Auch „Säumniszuschläge“ per Mail und „Steuer-ID-Bestätigungen“ per SMS sind Fälschungen. Prüfen Sie verdächtige Mails unter Finanzamt-Mail prüfen.

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)

Gefälschte Briefe und Mails fordern „Verspätungszuschläge“ oder verlangen eine „Bestätigung der Steueridentifikationsnummer“. Das BZSt erhebt keine Zahlungen per Mail-Link; aktuelle Wellen finden Sie in unseren aktuellen Betrugswarnungen.

Zoll

„Ihre Sendung aus dem Ausland wartet beim Zoll. Offene Einfuhrabgaben: 12,40 €. Zahlen Sie hier, damit die Zustellung erfolgt.“

Der Zoll erhebt Abgaben über den Paketdienst bei der Zustellung, bei Abholung in der Zollstelle oder per Bescheid – nie per SMS oder Mail mit Zahlungslink. Details unter Paketbenachrichtigung prüfen.

Deutsche Rentenversicherung

„Rentenanpassung nur nach Bestätigung Ihrer Daten“, „Nachzahlung beantragen“, „Rentenkonto gesperrt“ – per Mail oder SMS mit Link. Die Rentenversicherung schreibt per Brief und über ihr Online-Portal; Rentenanpassungen erfolgen automatisch.

Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichte

Angebliche Vorladungen, Strafbefehle oder Bußgeldbescheide mit der Aufforderung, „zur Einstellung des Verfahrens“ zu zahlen – per Mail, Brief oder Anruf. Gerichte stellen förmlich zu (gelber Umschlag), die Polizei verlangt keine Zahlungen. Bei Anrufen gilt der Ratgeber Falsche Polizisten; für Mails hilft Strafbefehl-Mail prüfen.

Rundfunkbeitrag, Bußgeldstellen, Kommunen

„Rückerstattung des Rundfunkbeitrags“, „Bußgeld für Falschparken – online zahlen“, „Grundsteuer-Nachforderung“: Der Beitragsservice und Kommunen kommunizieren per Brief mit Beitragsnummer bzw. Aktenzeichen; Bußgeldbescheide kommen per Post mit Anhörungsbogen. Mehr unter GEZ-Mail prüfen.

Echte Behördenpost oder Fälschung? Die Gegenüberstellung

MerkmalEchte BehördeFälschung
KanalBrief, Behördenpostfach (ELSTER, BundID, Online-Portal)E-Mail mit Anhang oder Link, SMS, WhatsApp, QR-Code
ZahlungsaufforderungBescheid mit Aktenzeichen, Berechnung, Rechtsbehelfsbelehrung, Zahlungsfrist meist WochenFrist von Tagen, Drohung mit Sperrung, Pfändung, Haft
Bankverbindungdeutsche IBAN der Bundes-/Landeskasse oder Kommune, wie auf früheren Bescheidenausländische IBAN, Privatkonto, Gutscheinkarten, Krypto
Datenabfragekeine Bankdaten oder Ausweiskopien per Mail/SMS„Bestätigen Sie Ihre Daten“, „Laden Sie Ihren Ausweis hoch“
AnsprechpartnerName, Telefonnummer, Sprechzeiten der zuständigen Stellekeine oder Sonderrufnummer, Freemail-Adresse
Bezugpasst zu Ihrem Vorgang (Steuernummer, Kundennummer, Aktenzeichen)allgemein, falsche oder fehlende Nummern
Sprachesachlich, formell, oft umständlichdrängend, mit Drohungen, gelegentlich Übersetzungsfehler
Rückerstattungerfolgt automatisch auf bekanntes Kontonur nach „Bestätigung“ oder gegen „Bearbeitungsgebühr“

Grundregel: Behörden fordern kein Geld per Link und fragen keine Daten per Mail oder SMS ab. Wer das tut, ist keine Behörde.

Behördenschreiben in fünf Minuten prüfen

  1. Kanal prüfen. Kam die Forderung per Mail, SMS oder Messenger? Dann ist sie mit hoher Wahrscheinlichkeit gefälscht. Behörden schreiben Briefe oder nutzen Ihr Behördenpostfach.
  2. Bezug prüfen. Stimmen Steuernummer, Kundennummer, Aktenzeichen, Beitragsnummer mit Ihren Unterlagen überein? Haben Sie einen laufenden Vorgang, der zum Schreiben passt?
  3. Bankverbindung vergleichen. Mit früheren Bescheiden oder der offiziellen Website. Ausländische IBAN oder Privatkonto: Betrug. Der Brief-Check prüft Fotos von Schreiben auf typische Fälschungsmerkmale, der Rechnungs-Check zusätzlich die IBAN.
  4. Kontaktdaten selbst recherchieren. Rufen Sie die Behörde über die Nummer von der offiziellen Website oder einem früheren Bescheid an – nie über die Nummer im verdächtigen Schreiben. Fragen Sie nach dem Aktenzeichen.
  5. Frist und Ton bewerten. Drohungen, Fristen von Tagen, „sofort“, „letzte Mahnung“ ohne vorherigen Bescheid sind untypisch für Behörden.
  6. Nichts anklicken, nichts öffnen. Anhänge und Links in angeblichen Behördenmails bleiben zu, bis die Echtheit geklärt ist.

Haben Sie ein Online-Konto bei der Behörde (ELSTER, Rentenversicherung, Jobcenter-Portal), loggen Sie sich dort selbst ein: Echte Bescheide und Nachrichten finden Sie im Postfach.

Betroffen? So reagieren Sie

Gezahlt

  1. Bank anrufen, Rückruf der Überweisung beauftragen, Empfängerbank informieren.
  2. Bei Lastschrift: innerhalb von acht Wochen zurückbuchen. Bei Karte: sperren (116 116) und Chargeback.
  3. Anzeige erstatten – mit Schreiben samt Umschlag oder E-Mail-Quelltext und Zahlungsbeleg (Beweise sichern).
  4. Die echte Behörde informieren – sie warnt andere Betroffene und erstattet Strafanzeige wegen Amtsanmaßung.

Daten eingegeben

  1. Passwörter der betroffenen Konten ändern (ELSTER, Rentenportal, E-Mail), Zwei-Faktor aktivieren.
  2. Bei Ausweisdaten: Bürgeramt informieren, Schufa-Betrugswarnung beantragen, Post beobachten – siehe Identitätsdiebstahl.
  3. Bei Bankdaten: Bank informieren, Umsätze kontrollieren.

Anhang geöffnet

Gerät vom Netz trennen, Virenscan, Passwörter von einem anderen Gerät ändern, bei Online-Banking auf dem Gerät die Bank informieren.

Nicht gezahlt, aber Schreiben erhalten

Nicht reagieren, nicht anrufen. Schreiben aufheben und der echten Behörde sowie der Verbraucherzentrale melden; Mails an den Phishing-Radar, SMS an die Bundesnetzagentur. Alle Anlaufstellen unter Betrug melden.

Warnzeichen auf einen Blick

  • Zahlungsaufforderung oder Datenabfrage einer Behörde per E-Mail, SMS, WhatsApp oder QR-Code
  • Rückerstattung nur nach „Bestätigung der Bankverbindung“ oder gegen Bearbeitungsgebühr
  • Frist von wenigen Tagen mit Drohung: Leistungssperre, Pfändung, Haft, Verfahren
  • Bankverbindung weicht von früheren Bescheiden ab, ausländische IBAN oder Privatkonto
  • Steuernummer, Aktenzeichen oder Kundennummer fehlen oder passen nicht zu Ihren Unterlagen
  • Kein Ansprechpartner mit Durchwahl, nur Sonderrufnummer oder Freemail-Adresse
  • Bescheid als ZIP-, HTML- oder Office-Anhang von unbekannter Absenderadresse
  • Angebliche Zollgebühr, Bußgeld oder Rundfunkbeitrag mit Zahlungslink
  • Gericht oder Polizei verlangt Zahlung „zur Einstellung des Verfahrens“
  • Schreiben trifft zu einem Zeitpunkt ein, an dem Sie tatsächlich Post der Behörde erwarten – Täter nutzen Fristen und Wellen

So schützen Sie sich

  • Merken Sie sich: Behörden fordern kein Geld per Link und fragen keine Daten per Mail oder SMS ab
  • Prüfen Sie Bescheide im Behördenpostfach (ELSTER, Rentenportal, Jobcenter) statt über Links aus Nachrichten
  • Vergleichen Sie Bankverbindungen mit früheren Bescheiden oder der offiziellen Website
  • Rufen Sie Behörden nur über selbst recherchierte Nummern an und fragen Sie nach dem Aktenzeichen
  • Öffnen Sie keine Anhänge angeblicher Behördenmails – echte Bescheide kommen per Post oder ins Portal
  • Zahlen Sie Zollabgaben nur bei der Zustellung, in der Zollstelle oder per offiziellem Bescheid
  • Nutzen Sie den Brief-Check für verdächtige Schreiben, bevor Sie reagieren
  • Informieren Sie Angehörige, die Leistungen beziehen oder Rente erhalten, über die Maschen

Betroffen? Das sollten Sie jetzt tun

  1. Bank anrufen und Rückruf beauftragen; Lastschriften zurückbuchen, Karten über 116 116 sperren
  2. Passwörter betroffener Behörden- und E-Mail-Konten ändern, Zwei-Faktor aktivieren
  3. Bei Ausweisdaten: Bürgeramt informieren, Schufa-Betrugswarnung beantragen
  4. Anzeige über die Online-Wache erstatten – mit Schreiben samt Umschlag bzw. Quelltext und Beleg
  5. Echte Behörde informieren und Schreiben der Verbraucherzentrale, dem Phishing-Radar oder der Bundesnetzagentur melden
  6. Nach geöffnetem Anhang: Gerät vom Netz trennen, Virenscan, Passwörter von anderem Gerät ändern

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Häufige Fragen

Schickt das Finanzamt E-Mails mit Steuerbescheiden oder Rückerstattungen?

Nein. Das Finanzamt verschickt Bescheide per Post oder stellt sie im ELSTER-Postfach bereit. Erstattungen werden auf das in der Steuererklärung angegebene Konto überwiesen – ohne Rückfrage per Mail. Mails mit Anhang oder Link zur Bankdaten-Bestätigung sind Phishing.

Fordert das Jobcenter Bürgergeld per Brief mit kurzer Frist zurück?

Echte Rückforderungen kommen als Bescheid mit Anhörung, Berechnung, Rechtsbehelfsbelehrung und der Bankverbindung der Bundesagentur, mit Fristen von Wochen. Schreiben mit wenigen Tagen Frist, Sperrdrohung und fremder IBAN sind gefälscht – fragen Sie beim Jobcenter über die bekannte Nummer nach.

Verlangt der Zoll Gebühren per SMS?

Nein. Einfuhrabgaben zahlen Sie beim Paketdienst an der Haustür, in der Zollstelle bei Abholung oder nach einem schriftlichen Bescheid. SMS oder Mails mit Zahlungslink für „Zollgebühren“ sind immer Betrug – egal wie klein der Betrag.

Woran erkenne ich einen echten Behördenbrief?

An Aktenzeichen oder Kundennummer, die zu Ihren Unterlagen passen, einer Rechtsbehelfsbelehrung, einem Ansprechpartner mit Durchwahl, einer Bankverbindung wie auf früheren Bescheiden und realistischen Fristen. Im Zweifel rufen Sie die Behörde über eine selbst recherchierte Nummer an.

Ich habe auf eine gefälschte Behördenforderung gezahlt – was jetzt?

Rufen Sie sofort Ihre Bank an und lassen Sie die Überweisung zurückrufen, informieren Sie die Empfängerbank, erstatten Sie Anzeige und melden Sie das Schreiben der echten Behörde. Lastschriften können Sie innerhalb von acht Wochen zurückbuchen.

Wie melde ich gefälschte Behördenpost?

Briefe der echten Behörde und der Verbraucherzentrale, Mails dem Phishing-Radar (phishing@verbraucherzentrale.nrw), SMS der Bundesnetzagentur. Bei einem Schaden erstatten Sie zusätzlich Anzeige bei der Polizei über die Online-Wache.

Quellen und weiterführende Informationen