BZSt-Steuerbetrug: Gefälschte Bescheide und Verspätungszuschläge

Vorsicht vor Phishing-Mails im Namen des BZSt! Betrüger fordern Verspätungszuschläge. Erfahren Sie hier, wie Sie sich vor dem Steuerbetrug schützen.

Von der Betrugs-Checker-Redaktion · Aktualisiert:

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Aktuelle Warnung vor gefälschten E-Mails des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt)

In den letzten Wochen häufen sich Berichte über eine besonders perfide Betrugsmasche, die im Namen des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt) durchgeführt wird. Kriminelle versenden E-Mails, in denen Empfänger aufgefordert werden, angebliche Verspätungszuschläge zu zahlen oder Steuernachzahlungen zu leisten. Wer hier voreilig reagiert, riskiert nicht nur den Verlust von Geld, sondern auch den Diebstahl sensibler Daten.

Wie die Masche mit den Steuerbescheiden funktioniert

Die Betrüger nutzen das Vertrauen in staatliche Behörden schamlos aus. Die E-Mails sehen auf den ersten Blick täuschend echt aus. Sie verwenden offizielle Logos und eine Behörden-typische Sprache. Oft wird behauptet, dass eine Steuererklärung zu spät eingereicht wurde oder dass ein neuer Bescheid vorliege, der dringend geprüft werden müsse.

Häufig verwendete Absenderadressen sind beispielsweise:

  • info@bzst-zahlungsfrist.com
  • news@bzst-infos.de
  • service@bzst-bescheid.org

Das Bundeszentralamt für Steuern stellt jedoch klar: Das BZSt versendet niemals E-Mails mit Zahlungsaufforderungen oder Steuerbescheiden im Anhang. Offizielle Bescheide werden in Deutschland grundsätzlich per Post oder über das offizielle ELSTER-Portal zugestellt.

Die Gefahr im Anhang

Das Ziel der Kriminellen ist es meist, dass die Empfänger den PDF-Anhang öffnen oder auf einen Link klicken. In diesen Anhängen versteckt sich oft Schadsoftware (Viren oder Trojaner), die Ihren Computer infizieren kann. Alternativ führen Links auf gefälschte Webseiten, die dem echten Steuerportal nachempfunden sind. Dort werden Sie aufgefordert, Ihre Kontodaten oder Kreditkarteninformationen einzugeben.

Warum die Masche so gefährlich ist

Steuerthemen lösen bei vielen Menschen Stress und Unsicherheit aus. Die Angst vor Bußgeldern oder rechtlichen Konsequenzen führt dazu, dass viele Empfänger unüberlegt handeln. Die Betrüger setzen zudem oft kurze Fristen, um den Druck zu erhöhen. Dies ist ein typisches Merkmal von "Social Engineering", einer psychologischen Manipulationsmethode.

Was tun, wenn Sie eine solche E-Mail erhalten haben?

Wenn Sie eine verdächtige E-Mail vom "BZSt" erhalten, ist die wichtigste Regel: Ruhe bewahren.

Öffnen Sie keine Anhänge und klicken Sie auf keine Links. Antworten Sie nicht auf die E-Mail. Am besten löschen Sie die Nachricht sofort. Wenn Sie unsicher sind, ob tatsächlich eine Forderung gegen Sie vorliegt, kontaktieren Sie Ihr zuständiges Finanzamt über die Ihnen bekannten Telefonnummern oder nutzen Sie Ihren gesicherten Zugang bei ELSTER.

Zusammenfassung: Das BZSt warnt

Das echte Bundeszentralamt für Steuern hat bereits offizielle Warnungen herausgegeben. Behörden fordern Sie niemals per E-Mail zur Eingabe von Bankdaten auf. Seien Sie besonders skeptisch bei E-Mails, die eine dringende Aktion Ihrerseits verlangen oder mit empfindlichen Strafen drohen.

Warnzeichen

  • E-Mail-Absender endet nicht auf @bzst.de.
  • Aufforderung zur Zahlung eines Verspätungszuschlags per E-Mail.
  • Dringender Handlungsdruck und kurze Zahlungsfristen.
  • Anhänge im PDF-Format von einer vermeintlichen Steuerbehörde.
  • Links führen auf Webseiten, die nach Bankdaten fragen.

So schützen Sie sich

  • Öffnen Sie niemals PDF-Anhänge oder Links von unbekannten Absendern.
  • Prüfen Sie Bescheide nur über das offizielle ELSTER-Portal oder per Post.
  • Bankdaten niemals auf Webseiten eingeben, die per Link in einer E-Mail erreicht wurden.
  • Bei Unsicherheit das Finanzamt über die offizielle, selbst herausgesuchte Nummer anrufen.
  • Überprüfen Sie die Absenderadresse genau auf Tippfehler oder unübliche Endungen (.com statt .de).

Quellen

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