Phishing-Welle: Falsche Mails vom Transparenzregister (§ 23a GwG)
Warnung vor Phishing-Mails im Namen des Transparenzregisters. Betreff: Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG. So schützen Sie Ihr Unternehmen.
Von der Betrugs-Checker-Redaktion · Aktualisiert:
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Betrugswelle rollt: Gefälschte E-Mails zum Transparenzregister
Aktuell häufen sich Berichte über betrügerische E-Mails, die scheinbar vom Transparenzregister versendet werden. Mit dem offiziell klingenden Betreff „Unstimmigkeitsmeldung nach § 23a GwG“ versuchen Kriminelle, sensible Unternehmensdaten und Dokumente zu erbeuten. Betroffen sind vor allem Geschäftsführer, Einzelunternehmer und Vereine.
Die Masche: Druck durch Paragrafen
Die Täter nutzen die gesetzliche Pflicht zur Meldung wirtschaftlich Berechtigter aus. In den E-Mails wird behauptet, es gäbe eine Unstimmigkeit im Datensatz des Unternehmens. Um Bußgelder zu vermeiden, werden die Empfänger aufgefordert, umgehend Unterlagen wie den Jahresabschluss oder Ausweise der Gesellschafter zu übermitteln. Oft ist ein Link in der Mail enthalten, der auf eine gefälschte Website führt, oder es wird um eine direkte Antwort mit Dateianhang gebeten.
Warum ist diese Masche so gefährlich?
Das Transparenzregister ist ein echtes behördliches Register, das tatsächlich existiert. Da viele Unternehmer wissen, dass Verstöße gegen das Geldwäschegesetz (GwG) teuer werden können, reagieren sie oft überstürzt und unvorsichtig. Werden der Jahresabschluss oder Kopien von Personalausweisen an die Betrüger gesendet, können diese die Daten für Identitätsdiebstahl, die Eröffnung von Fake-Konten oder betrügerische Warenbestellungen nutzen.
Woran erkennen Sie die Fälschung?
Offizielle Stellen wie das Bundesanzeiger Verlag (der das Transparenzregister führt) fordern Dokumente niemals unaufgefordert per E-Mail an, ohne dass zuvor ein gesicherter Zugang über das offizielle Portal (www.transparenzregister.de) genutzt wurde. Achten Sie auf die Absender-Adresse: Oft stammen die Mails von kryptischen Domains oder Anbietern, die nichts mit den Bundesbehörden zu tun haben.
Was tun, wenn Sie eine solche Mail erhalten haben?
Löschen Sie die E-Mail sofort. Klicken Sie auf keine Links und öffnen Sie keine Dateianhänge. Sollten Sie bereits Unterlagen versendet haben, informieren Sie umgehend Ihre Hausbank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei. Zudem sollten Sie prüfen, ob Ihr Eintrag im echten Transparenzregister tatsächlich aktuell ist – loggen Sie sich dazu jedoch nur über die manuell eingegebene Webadresse der Behörde ein.
Warnzeichen
- Betreffzeile mit Bezug auf § 23a GwG oder Unstimmigkeitsmeldung.
- Aufforderung zur Zusendung des Jahresabschlusses per E-Mail.
- Dringlichkeit und Androhung von Bußgeldern.
- Absender-Adresse ist keine offizielle Behörden-Domain.
So schützen Sie sich
- Geben Sie die Adresse www.transparenzregister.de immer manuell im Browser ein.
- Prüfen Sie die Absender-E-Mail-Adresse genau auf Unstimmigkeiten.
- Versenden Sie niemals Personalausweiskopien oder Jahresabschlüsse per E-Mail auf Anforderung.
- Nutzen Sie bei Zweifeln die offizielle Hotline des Bundesanzeiger Verlags.
- Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Sekretariat und in der Buchhaltung über diese Masche.
Quellen
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